Kategorie: Datum & Zeit
Countdown-Timer
Dauer festlegen und einen Browser-Piepton am Ende erhalten
Legen Sie eine Dauer in Stunden, Minuten und Sekunden fest oder wählen Sie eine Voreinstellung, und starten Sie einen Countdown, der in Ihrem Browser piept, wenn er null erreicht.
Verbleibende Zeit
Der Countdown läuft, einschließlich des Alarmtons, vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts irgendwohin gesendet.
Alles auf dieser Seite wird in Ihrem Browser verarbeitet. Nichts wird hochgeladen.
Wozu dieses Werkzeug dient
Der Countdown berechnet die verbleibende Zeit anhand der Uhr Ihres eigenen Geräts, sodass er auch dann genau bleibt, wenn der Tab im Hintergrund ist. Bei Erreichen von null spielt er über die Audioausgabe Ihres Browsers einen kurzen Piepton ab und zeigt einen Hinweis auf dem Bildschirm — ohne Benachrichtigungsberechtigung oder Konto.
So funktioniert es
- Geben Sie Stunden, Minuten und Sekunden ein oder wählen Sie eine Voreinstellung.
- Drücken Sie Start, um den Countdown zu beginnen.
- Drücken Sie Pause, um vorzeitig zu stoppen, dann Fortsetzen, um bei derselben verbleibenden Zeit weiterzumachen.
- Drücken Sie Zurücksetzen, um den Countdown zu löschen und eine neue Dauer festzulegen.
Datenschutz
Dieses Werkzeug läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingabe wird nie hochgeladen, gespeichert oder weitergegeben – beim Schließen des Tabs ist sie weg.
Häufig gestellte Fragen
- Höre ich den Alarm, wenn der Tab im Hintergrund ist?
- Ja, solange der Browser-Tab noch geöffnet ist. Der Alarm ist ein kurzer, über die Web Audio API erzeugter Ton, der über die normale Audioausgabe Ihres Geräts abgespielt wird.
- Kann ich die Dauer ändern, während er läuft?
- Nein. Drücken Sie zuerst Zurücksetzen, um die Felder für Stunden, Minuten und Sekunden freizuschalten, legen Sie dann eine neue Dauer fest und drücken Sie Start.
- Wird dafür eine Berechtigung für Benachrichtigungen benötigt?
- Nein. Der Alarm ist nur ein Ton und eine Meldung auf dem Bildschirm innerhalb der Seite selbst, daher wird keine Browser-Benachrichtigungsberechtigung angefordert.